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Wohneigentum ist stets Sache des Eigentümers, auch bei der Versicherung

Wer über Wohneigentum verfügt, ganz gleich ob für den Eigenbedarf oder als Mietobjekt, der zeichnet sich dafür verantwortlich, dass Bausubstanz und Bewohnbarkeit stets in einem guten Zustand, uneingeschränkt funktionsfähig, und absolut risikofrei bleiben. Das gilt nicht nur per Gesetz für alle Vermieter, sondern ist auch bei Eigennutzung im Interesse des Eigentümers, im Sinne einer nicht unerheblichen Kapital- und Wertanlage. Einige Faktoren lassen sich hierbei durch Wartung und Instandhaltung (bzw. – setzung) positiv beeinflussen. Andere wiederum unterliegen nicht der eigenen Kontrolle – externe Einflüsse wie zum Beispiel höhere Gewalt in Form von Sturmschäden, Hagel oder Blitzeinschlag. Ohne eine entsprechende Wohngebäudeversicherung, deren Anbieter und Konditionen sich zum Beispiel auf http://www.gebaeudeversicherungen.net/eigentuemer/wohngebaeudeversicherung/ vergleichen lassen, bleiben derartige Schäden stets zu Lasten des Eigentümers hängen. Für nicht wenige kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. weiterlesen